Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde

STAATLICHE ARBEITSAUFSICHTSBEHÖRDE

Die Arbeitsaufsichtsorgane wurden durch das Arbeitsaufsichtsgesetz eingerichtet, das ihren Status als Kontrollorgane im Bereich des Schutzes der arbeitsrechtlichen Beziehungen und Arbeitsbedingungen, die Tätigkeit und die Befugnisse der Arbeitsaufsichtsorgane, bestimmte Rechte und Pflichten der Inspektoren während der Kontrolle, die Befugnis zur Verfolgung von Verstößen und die Sanktionen bei Verletzung der festgelegten Pflichten regelt. Im Beschäftigungsgesetz sind auch die wesentlichen Kontrollbefugnisse der Arbeitsaufsichtsbehörden festgelegt.

Die Inspektoren der regionalen Arbeitsinspektorate und der Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde konzentrieren sich bei ihren Kontrollen auf die Erfüllung der Pflichten, die sich aus den Bestimmungen des § 3 des Arbeitsinspektionsgesetzes ergeben, d.h. auf die Erfüllung der Rechtsvorschriften, welche in den Arbeitsverhältnissen die Rechte oder Pflichten der Arbeitnehmer, des zuständigen Gewerkschaftsorgans, des Betriebsrats oder der Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz begründen, einschließlich der Rechtsvorschriften über die Entlohnung der Arbeitnehmer, die Lohn- oder Gehaltsvergütung und die Erstattung von Aufwendungen an die Arbeitnehmer, der Rechtsvorschriften über die Festlegung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Rechtsvorschriften über die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der vorbehaltenen technischen Ausrüstung.

Im Bereich der Beschäftigung konzentrieren sich die Kontrollen auf die Erfüllung der Pflichten, die sich aus den Bestimmungen des § 125 des Beschäftigungsgesetzes ergeben, insbesondere im Bereich der Einhaltung der Pflichtanteile, der Leiharbeit und der illegalen Beschäftigung.

Die Arbeitsaufsichtsbehörde berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen wie z. B.

  • Vergütung der Mitarbeiter,
  • Arbeitszeiten und Überstunden,
  • Ungleichbehandlung und Diskriminierung,
  • illegale Beschäftigung,
  • Arbeitssicherheit,
  • die Einhaltung der Bedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern.

Ausführlichere Informationen sind in der tschechischen und englischen Version der Website verfügbar, siehe die Schaltfläche oben rechts.

Die Kommunikation mit den Arbeitsaufsichtsbehörden, einschließlich der Einreichung von Beschwerden, kann nur auf Tschechisch und Englisch erfolgen.

 

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